Über das Forschungsvorhaben

Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen, damit Menschen mit Behinderung dort Arbeit bekommen.
Inzwischen sind schon 5000 Arbeitsverträge abgeschlossen worden.
Aber viele fragen sich: Hilft die Unterstützung?
Oder muss die Unterstützung verbessert werden?
Die Unterstützung hat mehrere Ziele.
Menschen mit Behinderungen sollen eine gute Arbeit haben.
Sie sollen bei der Arbeit auch dazu lernen können.
Durch Arbeit verändert sich auch das Privatleben.
Ob diese Ziele erreicht werden, wissen wir aber nicht.
Deswegen gibt es ein Forschungs-Projekt.
Forscher prüfen, ob die Förderung ausreicht.
Diese Webseite gehört zu dem Forschungs-Projekt.
Möchten Sie weitere Informationen zu dem Forschungs-Projekt haben?
Das Ziel dieses Forschungsvorhabens ist, Erkenntnisse dazu bereitzustellen, inwiefern die seit 2005 in Baden-Württemberg umgesetzten und kontinuierlich weiter entwickelten Maßnahmen (sog. Fördergrundsätze „Arbeit Inklusiv“) zur arbeitsmarktnahen Qualifizierung von Teilnehmenden zu einer verbesserten Teilhabesituation beitragen.
Verschiedene Erhebungen dienen der Erfassung von Wirkungen dieser Fördergrundsätze. Eine Analyse dieser Wirkungen prüft u.a., ob und inwieweit bei den Teilnehmenden
- eine verbesserte berufliche und soziale Teilhabe erreicht wird,
- Entwicklungen der beruflichen Kompetenzen und Verselbstständigung auftreten,
- Kompetenzgewinne erkennbar sind,
- eine Steigerung der Eigenständigkeit, des Selbstwertes und der Selbstbestimmung festgestellt werden kann,
- ein Zuwachs an beruflichen Perspektiven und beruflicher Identität resultiert, und
- die geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse nachhaltig sind.
Mit diesem Forschungsvorhaben stellt das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) seine bei der Entwicklung der Fördergrundsätze zugrunde liegenden Hypothesen auf den Prüfstand.
Der Auftrag des Integrationsamtes des KVJS ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern. Die berufliche Teilhabe wesentlich behinderter Menschen ist in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention soweit als möglich inklusiv am allgemeinen Arbeitsmarkt zu realisieren.
Das Integrationsamt verfolgt diesen Ansatz bereits seit 2005 mit diversen Förderinstrumenten, so dass mit Stand 2019 rund 4.800 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besetzt werden konnten.
Auf Basis der Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens sollen die fachlichen Standards überprüft und weiterentwickelt werden.
Die weiteren Seiten auf dieser Website wenden sich an Teilnehmende am Forschungsvorhaben.
Häufig gestellte Fragen
Im Jahr 2005 wurden die Fördergrundsätze „Aktion 1000“ implementiert, deren Ziel die Vermittlung von 1000 Menschen mit wesentlicher Behinderung am Übergang von Schule zu Beruf in Beschäftigungsverhältnisse des ersten Arbeitsmarktes war. Zur Erreichung dieses Zieles bedienten sich die Fördergrundsätze eines Instrumentariums aus fachlich-pädagogischen und finanztechnischen Ansätzen.
Nach Erreichen der Vermittlung von mehr als 1000 Personen wurden die Grundsätze, unter leichten Aktualisierungen und Anpassungen, fortgeführt zunächst als Aktion 1000+, dann als „Arbeit Inklusiv“ unter Aufnahme des 2018 neu eingeführten Budgets für Arbeit bis zum 31.12.2022.
Mittlerweile wurden mehr als 4.800 inklusive Arbeitsverhältnisse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen erreicht. Die Integrationsfachdienste stehen den Menschen mit funktionalen Beeinträchtigungen sowie den Arbeitgebern durchgehend zur Verfügung. Mit den Fördergrundsätzen unterstützt das Integrationsamt also die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg bei der Umsetzung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen finden Sie auf den Webseiten des KVJS unter: www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/foerderprogramme-und-projekte/ [Link öffnet in einem neuen Fenster]
Um die verschiedenen Fragestellungen im Forschungsvorhaben umfassend zu bearbeiten, wird ein Methodenmix aus verschiedenen Teilstudien umgesetzt.
- In einer sog. Verlaufsstudie werden ca. 100 wesentlich behinderte Personen, deren erste Beschäftigung während der Laufzeit des Forschungsvorhabens beginnt, zwei Mal im Abstand von 12 Monaten befragt. Parallel dazu werden die Betriebe, in denen diese Personen beschäftigt sind, standardisiert befragt.
- Die längerfristige Nachhaltigkeit der Fördergrundsätze und die Entwicklung von Teilhabeaspekten kann besser rückblickend (retrospektiv) nach einer Förderung untersucht werden. Daher werden in einer zweiten Studie (sog. Retrospektivstudie) möglichst viele der bislang etwa 3.800 geförderten Personen befragt. Ergänzend werden Vertreter*innen derjenigen Betriebe befragt, die in die Förderungen dieser 3.800 Personen einbezogen waren und deren Arbeitgeber sind bzw. waren.
- Ergänzend zu diesen Erhebungen finden Sekundäranalysen, Expertengespräche sowie eine qualitative Studie zur Absicherung der Befunde statt.
Eine Teilnahme an den Erhebungen ist nur für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung aus Baden-Württemberg sowie deren Arbeitgeber*innen und nur auf Einladung durch den jeweils zuständigen Integrationsfachdienst möglich.
Nein, eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Wenn Sie nicht teilnehmen wollen, können Sie dies jederzeit sagen – Ihnen entstehen dadurch keinerlei Nachteile! Allerdings ist Ihre Teilnahme für das Forschungsvorhaben sehr wichtig – Sie haben eigene Erfahrungen mit den Fördergrundsätzen „Arbeit Inklusiv“ sammeln können, und diese Erfahrungen aus erster Hand sind notwendig, um die Fördergrundsätze weiter entwickeln und verbessern zu können.
Aktuelles
November 2022

Diskussion des Zwischenberichts im Projektbeirat
Am 14.11.2022 traf sich der Projektbeirat und sichtete und diskutierte die Ergebnisse des Zwischenberichts, der den Verlauf des Forschungsprojektes bis Ende Juni 2022 sowie erste Ergebnisse der Befragungen abdeckte. Dabei wurden weitere, für das Forschungsprojekt relevante Fragestellungen aufgeworfen, die im Rahmen der qualitativen Studie Anfang 2023 näher beleuchtet und im Abschlussbericht einfließen werden.
Juli 2022

Letzte Aufnahmen in die Verlaufsstudie
Die letzten Aufnahmen von Teilnehmenden in die Verlaufsstudie haben zwischenzeitlich stattgefunden. Ziel dieser Studie ist es, Veränderungen der Kompetenzen, der beruflichen und sozialen Teilhabe sowie weiterer Aspekte von Personen mit wesentlicher Behinderung, die zwischen Juli 2020 und Juli 2022 erstmalig einen Arbeitsplatz auf dem allg. Arbeitsmarkt aufnahmen und dabei Leistungen aus dem Programm „Arbeit Inklusiv“ in Anspruch genommen haben, zu erheben. Die zentrale Frage lautet dabei: Was verändert sich konkret im Laufe des ersten Beschäftigungsjahres, und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus auf die Ausgestaltung der Förderinstrumente ableiten?
Befragungen zum Einstieg und möglichst genau ein Jahr nach Arbeitsaufnahme mit den Teilnehmenden, ergänzt um Befragungen der Beschäftigungsgebenden, liefern Informationen, die in Verbindung mit den eingesetzten Förderinstrumenten ein besseres Bild in Bezug auf deren Passung und Eignung geben sollen. Mit dem Aufnahmeende im Juli 2022 ist damit auch die letzte Erhebung von Informationen nach einem Jahr Beschäftigung für den Juli 2023 vordefiniert. Im Anschluss können dann die Auswertungen starten.