Arbeitgeber*innen

Überblick

Wenn Sie Arbeitgeber*in in Baden-Württemberg sind und derzeit bzw. bis vor kurzem eine*n Arbeitnehmer*in mit wesentlicher Behinderung beschäftigen bzw. beschäftigt haben sowie im Zuge dieser Beschäftigung Unterstützungs­leistungen aus dem Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“ erhalten haben, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung!

Ziel dieses Forschungs­vorhabens ist es, geeignete Informationen zu sammeln, um die Weiterentwicklung der Förder­grundsätze „Arbeit Inklusiv“ zu unterstützen. Dabei ist die Sicht der Arbeitgeber*innen außerordentlich wichtig, da diese – neben den wesentlich behinderten Beschäftigten – die hauptsächlichen Nutzer*innen der Unterstützungs­leistungen sind und entsprechend zu deren Angemessenheit, Effektivität und anderen Qualitäts­kriterien Auskunft aus erster Hand geben können. 

Dazu haben wir einen Online-Fragebogen zu diesen Aspekten sowie zur Entwicklung Ihres bzw. Ihrer Beschäftigten mit wesentlicher Behinderung seit Arbeitsaufnahme erstellt. Ein Fragebogenteil widmet sich entsprechend der Bewertung der Eignung der Förderung (hier: der Förderinstrumente im Programm „Arbeit Inklusiv“). Der zweite Fragebogenteil erfragt Ihre Sicht auf die Entwicklung des bzw. der Beschäftigten seit Arbeitsaufnahme in Bezug auf dessen bzw. deren Kompetenzen, Selbständigkeit, Selbstwert, Selbstbestimmung, berufliche Identität oder soziale Teilhabe.

Häufig gestellte Fragen

In diesem Forschungsvorhaben betrachten wir alle Arbeitsverhältnisse, die im Rahmen der „Arbeit-Inklusiv“-Fördergrundsätze des Integrationsamtes in Baden-Württemberg vermittelt wurden. Diese Fördergrundsätze wurden vereinbart im Zusammenwirken mit den Trägern der Eingliederungshilfe, den Trägern der Rehabilitation und den Trägern der Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Menschen. Unterstützungsleistungen können u.a. sein

  • die Beratung und Begleitung durch Integrationsfachdienste (IFD)
  • Zuschüsse zur Schaffung neuer oder behinderungs­gerechter Anpassung vorhandener Arbeitsplätze,
  • Inklusions­prämien
  • Beschäftigungs­sicherungs­zuschüsse wie Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung oder ergänzende Lohnkostenzuschüsse
  • Lohnkostenzuschüsse im Rahmen des Budget für Arbeit oder personale Unterstützung am Arbeitsplatz
  • regelmäßige Kontakt­aufnahmen der IFD mit Beschäftigten zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Arbeitsverhältnisse

Nein! Der bzw. die zuständige Fachberater*in beim Integrationsfachdienst wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die geplanten Schritte informieren. Sie müssen daher nicht selbständig aktiv werden.

Nein! Sie sind nicht zur Teilnahme verpflichtet, eine Absage hat keinerlei Konsequenzen für Sie. Allerdings hilft Ihre Teilnahme dabei, dass das Forschungsvorhaben ausreichend detaillierte Informationen aus erster Hand sammeln und auswerten kann. Diese sind Grundlage für die Beurteilung der Eignung der aktuellen Fördergrundsätze und ebenso Grundlage für deren Weiterentwicklung in Zukunft. Insofern ist Ihre Teilnahme für die Qualität der Ergebnisse außerordentlich wichtig!

Als praxisorientiertes Forschungsvorhaben haben wir uns der Datensparsamkeit verschrieben und erheben daher nur die notwendigsten Daten, die zur Beantwortung der Forschungsfragen erforderlich sind. Wir stellen also nur so viele Fragen wie unbedingt erforderlich ist. Wir gehen von einer Bearbeitungsdauer von ca. 20 Minuten aus. Die Erhebung wird online durchgeführt, so dass Sie selber entscheiden können, wann und wo Sie die Fragen beantworten wollen. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich entweder an den Fachberater des Integrationsfachdienstes oder direkt an uns wenden.

Weder der KVJS oder der Integrationsfachdienst, noch das Integrationsamt oder Ihr*e Beschäftigte*r werden Ihre Antworten sehen. Ihre im Online-Fragebogen gegebenen Antworten werden pseudonymisiert (also: mit einem Teilnehmer-Code versehen) und verschlüsselt zu uns gesandt und dort weiter verarbeitet. Auf unserer Seite liegen keine Informationen vor, welcher Arbeitgeber sich hinter welchem Teilnehmer-Code verbirgt. Durch technische und organisatorische Maßnahmen auf unserer Seite ist sichergestellt, dass Ihre Antworten weder Dritten zugänglich gemacht werden noch von Dritten auf Sie zurück geführt werden könnten.

Haben Sie noch Fragen?

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Fachberater*in beim Integrationsfachdienst (IFD).

Wenn Sie unzufrieden sind …

Ziel unseres Befragungsdesigns ist es, dass Sie mit der Befragung zufrieden sind und wir die für die Beantwortung der Forschungsfragen relevanten Informationen erhalten. Sollten Sie jedoch unzufrieden sein, dann teilen Sie uns bitte die Gründe dafür mit. Dann werden wir bemüht sein, diese Gründe – sofern umsetzbar – aus dem Weg zu räumen.

Ihr Ansprechpartner für Ihre Beschwerde beim ITA  ist:

Dr. Harald Weber
Institut für Technologie und Arbeit (ITA)
Trippstadter Straße 113
67663 Kaiserslautern

Falls Sie jedoch weiterhin unzufrieden sind, können Sie sich beim KVJS beschweren. Ihre Ansprechpartnerin für Ihre Beschwerde beim KVJS ist:

Bettina Süßmilch
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Integrationsamt
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart