- Evaluation der Wirkungen der Fördergrundsätze „Arbeit Inklusiv“ - https://berufliche-teilhabe.de -

Integrationsfachdienst

Überblick

Im Rahmen des Forschungsvorhabens kommt den Fachberater*innen der IFD mit ihren jeweils vertieften Kenntnissen der teilnehmenden Personen und der mindestens zweimal jährlichen Kontakte zu vormals Vermittelten eine zentrale Rolle zu. Zusätzlich werden die Fachberater*innen für die Teilnahme an den Studien werben und auch dort wo erforderlich bei der Teilnahme unterstützen.

Aufgrund dieser zentralen Rolle ist das Forschungsvorhaben ohne die Unterstützung der Fachberater*innen der baden-württembergischen Integrationsfachdienste nicht umsetzbar.

Häufig gestellte Fragen

Die Integrationsfachdienste können zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) beteiligt werden, indem sie die schwerbehinderten Menschen beraten, unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze vermitteln, und die Arbeitgeber informieren, beraten und ihnen Hilfe leisten. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg

Der IFD kann Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zu den Unterstützungsleistungen beraten, die Menschen mit einer Schwerbehinderung im Arbeitsleben und ihre Arbeitgeber*innen bekommen können. Die Fachberater*innen der IFD haben Fachwissen zu den unterschiedlichen Auswirkungen von Behinderungen im betrieblichen Alltag. Die Leistungen des IFD sind für Menschen mit einer Behinderung und für Arbeitgeber*innen, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen oder beschäftigen wollen, kostenfrei. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg